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Mitgliedschaft

Was habe ich als Mitglied zu tun?


Liebe Sportlerinnen und Sportler, 

ein Verein, von der Größe des SV Germania Obrigheim, hat sehr vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Es ist in unser aller Sinne, wenn jeder, der ein Sportangebot nutzt auch seinen Beitrag entrichtet. Die anfallenden Kosten können heute schon nur teilweise von den Mitgliedsbeiträgen gedeckt werden.
Und um die anderen Gelder zu beschaffen, ist es nötig vielfältige Veranstaltungen durchzuführen. Jedes Mitglied ist angehalten die Veranstaltungen zu unterstützen.
Beim SV Obrigheim bezahlen die Mitglieder einen Grundbeitrag (einmal jährlich) in Höhe von 18 €. Zu diesem Grundbeitrag kommt dann der jeweilige Abteilungsbeitrag hinzu. 



Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus:

a) aktiven Mitgliedern mit vollem Stimm- und Wahlrecht (Personen über 18 Jahre),
b) Jugendlichen ohne Stimm- und Wahlrecht, ausgenommen in der Jugendversammlung (14 –18 Jahre),
c) Kindern ohne Stimm- und Wahlrecht, ausgenommen in der Jugendversammlung (unter 14 Jahre),
d) passiven Mitgliedern mit vollem Stimm- und Wahlrecht, soweit sie über 18 Jahre alt sind,
e) Ehrenmitgliedern mit vollem Stimm-und Wahlrecht


Aufnahme

Mitglied des Vereins kann jede männliche oder weibliche Person werden, deren bürgerlicher Ruf unbescholten ist.
Anmeldungen zur Aufnahme in den Verein sind schriftlich über den Vorstand, die Abteilungsleiter, die Übungsleiter oder Trainer an die Geschäftsführung zu richten. Zur Ermöglichung einer genauen Statistik müssen die Aufnahmegesuche den Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift des Betreffenden enthalten. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht anderen überlassen werden. 
Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich durch Lastschriftverfahren.


Austritt, Ausschluss, Vereinsstrafen, Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Die Funktionen und satzungsgemäßen Rechte kommen sofort zum Erlöschen. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verein erfolgen. Die Beitragspflicht erlischt erst zum Jahresende. Der Verein behält sich das Recht vor, beim Austritt oder Ausschluss bestehende Beitragsrückstände innerhalb Jahresfrist einzufordern. Vorausgezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Gesamtvorstand aus folgenden Gründen erfolgen:

a) Wenn ein Mitglied längere Zeit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt und trotz mehrmaliger Aufforderung seinen Zahlungen nicht nachgekommen ist.

b) bei groben oder wiederholten Vergehen gegen diese Vereinssatzung sowie wegen grob unsportlichen Betragens.

c) wegen unehrenhaften Verhaltens, Unehrlichkeit oder sonstiger, das Ansehen des Vereins schädigender oder beeinträchtigender Handlungen.

Das Mitglied ist vorher zu hören, sofern seine Anschrift bekannt ist. Der Ausgeschlossene verliert jeden Anspruch an den Verein, bleibt jedoch für einen dem Verein zugefügten Schaden haftbar. Dem Verein gehörende Inventarstücke, Sportausrüstungen und Gelder etc., die sich in seinem Besitz befinden, sind sofort zurückzugeben. Außerdem können gegen Vereinsmitglieder disziplinarische Strafen verhängt werden, wenn die unter a) – c) genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Höhe der disziplinarischen Strafe liegt im Ermessen des Gesamtvorstandes. Es gelten die gleichen Verfahrensvorschriften wie für den Ausschluss.


Rechte und Pflichten der Mitglieder

Geehrte, aktive und passive Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten im Verein. Sie haben Stimmrecht in allen sie betreffenden Versammlungen. 

Jedem Mitglied wird gewissenhafte Befolgung dieser Satzung und rege Beteiligung an den Versammlungen zur Pflicht gemacht. Außerdem wird von jedem aktiven Mitglied als selbstverständlich vorausgesetzt, dass es sich an den Veranstaltungen und den dafür notwendigen Arbeitsdiensten beteiligt und den Anordnungen des jeweils hierfür Verantwortlichen Folge leistet.

Für Angehörige von Betriebssportgemeinschaften gelten die vom Badischen Sportbund erlassenen Bestimmungen.
 
 
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